Zielgruppe
Möchtest Du Dein Wild an Dritte abgeben und die Trichinenprobe selber entnehmen, um sie bei dem Veterinäramt einzureichen, musst Du gemäß der tierischen Lebensmittelüberwachungsverordnung §6 Abs. 2 die notwendige Sachkunde nachweisen.
Mit der Teilnahme und dem Abschließen unseres Seminars kannst Du Dir diese Berechtigung in Deinen Jagdschein eintragen lassen. Oft ist dies ein Nachweis, der für Drückjagdeinladungen und Begehungsscheine erbracht werden muss. Aber auch darüber hinaus sollte es uns als Jäger ein Anliegen sein, als Erstbeschauer unseres Wildes und des Wildbrets gut geschult und informiert zu sein.
Ort
Kursdauer
1 Tag, 3 Stunden (09:00 – 12:00)
Teilnehmerzahl
Maximal 25 Personen