Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen der Jagdschule Kretzschmer Jagdausbildung

  1. Zustandekommen des Vertrages
    Mit der Onlineanmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang oder Seminar der Jagdschule teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen oder abzulehnen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs teilnehmen können, lehnt die Jagdschule Anmeldungen ab. Durch die Übersendung der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.
  2. Gegenstand des Vertrages
    Gegenstand des Vertrages ist die praktische und theoretische Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen oder im Falle von Seminaren und Veranstaltungen deren Durchführung. Für die Jagdscheinausbildung gilt nicht die Durchführung an einem bestimmten Kalendertag.
  3. Leistungen der Jagdschule Kretzschmer Jagdausbildung
    1. Die Jagdschule bietet den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen eine auf die Prüfungsanforderungen in Niedersachen ausgerichtete theoretische und praxisbezogene Vorbereitung auf die Jägerprüfung
    2. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Jagdschule im Schloss Oefte in Essen/ Ruhr statt. Die Schießausbildung findet auf dem Schießstand Vluynbusch und Diersfordt statt.
    3. Die Teilnehmer/ -innen erhalten als Schulungsmaterial einen Drop-BoxZugang mit Passwort zu den hauseigenen Lehrmaterialien. Außerdem wird den Teilnehmer des Onlinekurses alle 4 Wochen die Möglichkeit geboten an Zoom Meetings teilzunehmen, um Fragen zu Lerninhalten stellen zu können. Während des Lehrganges werden den Teilnehmern/ -innen im Eigentum der Jagdschule stehende Lehrpräparate sowie Waffen und Munition für die Praktische Schießausbildung zur Verfügung gestellt.
    4. Die Jagdschule schließt für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin die notwendige Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
    5. Als zusätzliche Leistung erhält der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bei Nichtbestehen der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung die Möglichkeit, an einem weiteren Jagdausbildungskurs kostenlos teilzunehmen, wobei die Prüfungsgebühren (350,-€) von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin zu tragen sind. Das Angebot der kostenlosen Wiederholungsausbildung gilt auch für Teilnehmer/ -innen, die aufgrund ihrer schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen haben. Bei Nichtbestehen der Schießprüfung, wird die Wiederholungsausbildung im Schießen kostenpflichtig. Die Kosten werden anteilig für Standgebühr, Munition und Ausbilderstunden berechnet und im Vorfeld mit dem wiederholenden Schüler besprochen.
  4. Vergütung, Vorleistungspflicht des Teilnehmers/ der Teilnehmerin
    1. Die Kurgebühr ist im Voraus in zwei Raten zur Zahlung fällig. Die 1. Rate in Höhe von 50% des Komplettpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, die 2. Rate bis einen Monat vor Beginn des Lehrganges auf das Konto der Jagdschule zu überweisen.
    2. In der Kursgebühr enthalten sind die in Punkt 3 „Leistungen der Jagdschule Kretzschmer Jagdausbildung“ genannten Leistungen. Nicht im Seminarpreis enthalten sind etwaige Unterbringungs- und Verpflegungskosten und die Prüfungsgebühren.
  5. Prüfungsgebühr
    Die Entrichtung der staatlichen Jägerprüfungsgebühr in Höhe von 350,-€ ist nach dem Prüfungstermin per Überweisung an den Landkreis zu begleichen. Nimmt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht an der Jägerprüfung teil, wird die Prüfungsgebühr nur dann vom Landkreis erstattet, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einen Krankenschein vorlegt.
  6. Haftung
    Die Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Jagdschule, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Jagdschule beruht, ist ausgeschlossen. Die gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Von der vorstehenden Regelung unberührt ist außerdem, die für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Jagdschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Jagdschule beruht.
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
    1. Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Dieses bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen über Rücktritt und Kündigung.
    2. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist der Ausbildungsvertrag für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine ordentliche Kündigung oder ein freies Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nicht.

      Erklärt der Teilnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist, dass er den Lehrgang nicht antreten oder nicht fortsetzen möchte, oder macht er aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen die Durchführung des Vertrages unmöglich, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühr grundsätzlich bestehen.

      Die Jagdschule kann sich jedoch im Einzelfall bereit erklären, den Vertrag gegen Zahlung einer pauschalierten Entschädigung vorzeitig aufzuheben. Diese beträgt:

      • bis 60 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: 15 % der vereinbarten Lehrgangsgebühr,
      • 59 bis 30 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: 30 % der vereinbarten Lehrgangsgebühr,
      • 29 bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der vereinbarten Lehrgangsgebühr,
      • weniger als 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 % der vereinbarten Lehrgangsgebühr.

      Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Jagdschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Jagdschule bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten

    3. Soweit dem Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn bereits Vertragsleistungen zur Verfügung gestellt oder erbracht wurden (insbesondere Lehrunterlagen, digitale Lernplattformen, Online-Unterricht, Live-Zoom-Unterricht oder vergleichbare Ausbildungsleistungen), sind diese bei der Bemessung der vorstehenden Stornopauschalen berücksichtigt.
    4. Der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und den Ausbildungsvertrag zu unveränderten Bedingungen übernimmt.

      In diesem Fall entfällt die Stornopauschale. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden auf die Ersatzperson übertragen oder dem bisherigen Teilnehmer erstattet

    5. Nach Beginn des Lehrgangs ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

      Eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme, gleich aus welchem Grund, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits fälliger oder gezahlter Lehrgangsgebühren, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

    6. Die Jagdschule empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer geeigneten Seminar- oder Kursrücktrittsversicherung.
  8. Absage oder Verlegung des Kurses durch die Jagdschule
    1. Die Jagdschule ist berechtigt, einen Lehrgang aus wichtigem Grund abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung von Dozenten oder sonstige von der Jagdschule nicht zu vertretende Umstände sowie das Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.
    2. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl gilt als nicht erreicht, wenn bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Lehrgangsbeginn weniger als 30 % der verfügbaren Lehrgangsplätze verbindlich gebucht wurden.
    3. Wird ein Lehrgang aus einem wichtigen Grund verlegt, bleibt der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Ausbildungsvertrag unverändert bestehen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rücktritt oder Kündigung allein aufgrund der Terminverlegung besteht nicht.
    4. Die Jagdschule wird den Teilnehmer unverzüglich über die Terminverlegung informieren und einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet. Soweit einzelne Ausbildungsbestandteile bereits durchgeführt werden können, ist die Jagdschule berechtigt, diese vorab oder in geänderter zeitlicher Reihenfolge sowie – soweit sachlich geeignet – in digitaler Form durchzuführen.
    5. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme am angebotenen Ersatztermin aus einem von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grund objektiv nicht möglich und kann die Jagdschule keinen weiteren zumutbaren Ersatztermin innerhalb eines angemessenen Zeitraums anbieten, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten und nach dem Vertrag gesondert zu vergütenden Ausbildungsleistungen gegenüberstehen.
    6. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Jagdschule oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhen.
  9. Leistungspflichten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.
  10. Umbuchung des Lehrganges auf Wunsch des Teilnehmers
    1. Der Teilnehmer kann den gebuchten Lehrgang einmalig auf einen anderen von der Jagdschule angebotenen Lehrgang umbuchen, sofern dort freie Ausbildungsplätze verfügbar sind.
    2. Geht der Umbuchungswunsch spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Lehrgangsbeginn schriftlich bei der Jagdschule ein, erfolgt die Umbuchung einmalig kostenfrei.
    3. Geht der Umbuchungswunsch weniger als 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn ein, ist die Jagdschule berechtigt, für den hierdurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungs-, Organisations- und Planungsaufwand eine Umbuchungspauschale in Höhe von 200,00 € zu berechnen.

    Die Umbuchungspauschale entfällt, wenn der Teilnehmer nachweist, dass er aus einem wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme gehindert ist. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

    • eine durch ärztliches Attest nachgewiesene krankheitsbedingte Teilnahmeunfähigkeit,
    • ein stationärer Krankenhausaufenthalt,
    • ein schwerer Unfall,
    • ein Todesfall eines nahen Angehörigen,
    • oder ein vergleichbares unvorhersehbares Ereignis, das der Teilnehmer nicht zu vertreten hat.

    Die Jagdschule ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen.

    Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Jagdschule kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

    4. Ein Anspruch auf mehrfache Umbuchung besteht nicht. Jede weitere Umbuchung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Jagdschule. Auch bei Zustimmung kann die Jagdschule für jede weitere Umbuchung eine angemessene Umbuchungspauschale nach Maßgabe der vorstehenden Regelung berechnen
  11. Urheberecht
    Die Arbeitsunterlagen der Jagdschule Kretzschmer Jagdausbildung sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Jagdschule vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Jagdschule behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Verfügung.
  12. Bild- und Tonaufnahmen
    Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer/ die Teilnehmerin vom weiteren Unterricht ausschließen.
  13. Datenschutz
    Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine/ ihre Daten zur Bearbeitung uns Verwaltung EDV-technisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Kursbuchung und zur Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über die laufenden und weiteren Veranstaltungen verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt an die Prüfungskommission (zwecks Prüfungsabwicklung), die Gothaer Versicherung (zwecks gesetzlich vorgeschriebener Haftpflichtversicherung) und den Paul Parey Verlag (zwecks Zusendung des Jungjäger Pakets).Die Jagdschule ist berechtigt, einen Lehrgang aus wichtigem Grund abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Erkrankung von Dozenten oder sonstige von der Jagdschule nicht zu vertretende Umstände sowie das Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.
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